!!!Hexe
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Den verhängnisvollen __Sammelbegriff__ "Hexe", der auf altem Zauber- und Gespensterglauben beruht, prägte die kirchliche und staatliche Gesetzgebung um 1480. Den als Hexe(r) bezeichneten Personen, meist Frauen, aber auch Männern und Kindern, wurde nachgesagt, Schwarze [Magie|Wissenssammlungen/ABC_zur_Volkskunde_Österreichs/Magie] zu üben. 1487 verfasste der Dominikaner-Theologe Heinrich Kramer (1430-1505), genannt Henricus Insistoris, den "Hexenhammer" (''Malleus maleficarum''), der bis 1669 fast 30 Auflagen erreichte und zur Grundlage der Hexenprozesse wurde. 1631 veröffentlichte der Jesuit Friedrich Spee von Langenfeld (1591-1635) anonym die ''"Cautio criminalis", ''in der er die Methoden kritisierte, die bei diesen Prozessen angewandt wurden, allen voran die Folter. Der Jurist Christian Thomasius (1655-1728) verwies in seiner "Dissertatio de crimine magiae" 1701 auf fehlende Beweise für die Existenz von Hexen. \\ \\
 
Römer glaubten ebenso wie Kelten, Germanen und Slawen an die Kraft der __Zauberei__. Im karolingischen Reich (5. bis 9. Jahrhundert) richteten sich kaiserliche Verbote und Anklagen gegen "heidnische Bräuche" wie Wettermachen, Zauberei, [Beschwörungen|Wissenssammlungen/ABC_zur_Volkskunde_Österreichs/Beschwörung] und Hexerei. [Amulette|Wissenssammlungen/ABC_zur_Volkskunde_Österreichs/Amulett], Talismane und andere Schutzsymbole sollten im Alltag das Böse abwehren. Die Kirche  versuchte, diese Praktiken durch [Segnungen|Wissenssammlungen/ABC_zur_Volkskunde_Österreichs/Segen], Weihen und spezielle Gebete zu ersetzen. Noch in Ritualien (liturgische Bücher) des 17. und 18. Jahrhunderts fanden sich Beschwörungen gegen Schadenszauber. Das Römische Recht sah für den Schadenszauber schwere Strafen vor, der Sachsenspiegel, das um 1220-1235 entstandene älteste [Rechtsbuch|Wissenssammlungen/ABC_zur_Volkskunde_Österreichs/Recht] des deutschen Mittelalters, sogar die Hinrichtung auf dem Scheiterhaufen. Das zeigt, dass Jahrhunderte hindurch auch Gelehrte, Juristen und Theologen, solche Vorstellungen ernst nahmen. Nach kirchlicher Meinung hatte Zauberei mit einem Teufelspakt zu tun. \\ \\
 
Mit __Häresie__ in Zusammenhang gebracht, wurde Zauberei von der Inquisition (lat. ''inquisitio'' - Untersuchung, Gerichtsverfahren der römisch-katholischen Kirche, von Anfang des 13. bis Ende des 18. Jahrhunderts beim Verdacht der Ketzerei, Blasphemie und [Magie|Wissenssammlungen/ABC_zur_Volkskunde_Österreichs/Magie]) verfolgt. Besonders verdächtig erschienen die Katharer, die sich selbst als "die Reinen", "wahre Christen" oder "gute Menschen" bezeichneten. Die Laienbewegung, von der sich die Bezeichnung "Ketzer" ableitet, war vom 12. bis zum 14. Jahrhundert eine der größten. Da ihre Versammlungen heimlich, bei Nacht und an entlegenen Plätzen stattfanden, warf ihnen die Kirche vor, sich in Gegenwart des Teufels allgemeiner Unzucht hinzugeben. Die Überwindung der Entfernung zum Ort des "Sabbat" wurde durch den Hexenflug erklärt. Um 1440 begann die durch das Konzil von Basel geforderte Hexereidiskussion. Das Delikt der Hexerei umfaßte nun die Hauptelemente Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft, Hexenflug zum Hexensabbat, auf dem Gott abgeschworen und der Teufel angebetet wurde, sowie Schadenszauber. Weitere Vorstellungen wie Werwolfglaube, Tierverwandlungen, Monstergeburten als "Wechselbälge", Wettermacherei etc. fanden literarischen Niederschlag im "Hexenhammer". Neu daran war die Frauenfeindlichkeit und die Tendenz, die Hexerei weniger als ein häretisches Vergehen zu betrachten, sondern sie unter die von den weltlichen Gerichten zu ahndenden Delikte einzureihen. \\ \\
 
Der Höhepunkt der __Hexenverfolgungen__ lag zwischen 1560 und 1630. Die letzten Hinrichtungen fanden 1775 in der Fürstabtei Kempten und 1782 im deutschsprachigen, protestantischen Schweizer Kanton Glarus statt. Neueste Forschungen zeigen, dass der Hexenwahn in deutschsprachigen Gebieten, Polen, Ostfrankreich und Norditalien besonders ausgeprägt war. Von den zwischen den Jahren 1400 und 1800 geschätzten 70.000 Hinrichtungen entfielen 40.000 auf Deutschland. 80 % der Opfer waren Frauen, oft ledige oder verwitwete.\\ \\

Auch 2020 ist in Tageszeitungen von einem "Hexen-Prozess" die Rede. Die 48-jährige Hauptangeklagte, eine Kärntnerin, soll eine Reihe von Brandstiftungen und Drohungen in Auftrag gegeben haben, um ein reiches Erbe zu kassieren. Eine vermögende Witwe hatte sich geweigert, ihr Testament zugunsten der Sektenchefin eines religiös-okkulten Zirkels zu ändern. Das 72-jährige Opfer starb im Oktober 2018, es wurde von einer "Unterhexe" erwürgt. Schließlich erhielt die Hauptangeklagte das Urteil lebenslang, ihre beiden Komplizinnen drei Jahre Haft.
Hingegen berichtet eine Gratiszeitung in werbendem Ton über ein neu erschienenes Buch, in dem man Handlesen, Tarot, Räuchern und ähnliche Praktiken der "Weißen Magie" lernen kann. Die Autorin, eine Lebensberaterin, führt auch die einzige "Hexenschule" Wiens. \\ \\

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__Quellen:__ \\
Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens. Berlin 1927/1987. Bd. 3/Sp. 1827 f.\\
Barbara Krug-Richter: Abenteuer Mittelalter ? In: Österreichische Zeitschrift für Volkskunde. Wien. Heft 2/2009. S.55 f.\\
Protokolle zur Liturgie. (Hg. Rudolf Pacik und Andreas Redtenbacher). Würzburg 2008. S. 133, 165\\
Lorenz, Sönke/Midelfort, H. C. Erik: Hexen und Hexenprozesse. Ein historischer Überblick, in: historicum.net,
[Historicum|http://www.historicum.net/no_cache/persistent/artikel/3353]\\ 
"Österreich", Oktober 2020\\
"Heute", 9.9.2020 \\ \\

__Bild:__ Drudenfuss (gemeinfrei) Das Pentagramm hatte zwei Bedeutungen. Mit der einen Spitzen nach oben, wie hier abgebildet, galt es als Schutz- und Segenszeichen. Zeigte die Spitze nach unten, konnte das Symbol schwarzmagischen Zwecken dienen.


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